Wer muss seine Richtung anzeigen?

Radfahrer und Autofahrer sind auf der Vorfahrtsstraße unterwegs. Der Autofahrer will geradeaus, und der Radfahrer folgt der abknickenden Vorfahrt. Wer muss Zeichen geben?

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A. Der Radfahrer muss Handzeichen mit dem linken Arm geben, weil er der abknickenden Vorfahrt folgt

B.  Der Autofahrer muss blinken, weil er damit anzeigt, dass er die Vorfahrtsstraße verlässt

Hier geht’s zur Lösung:

Lösung: Antwort A. Der Radfahrer muss Handzeichen geben, wenn er links abbiegen will. Der Autofahrer blinkt nicht, weil er geradeaus fährt. Er darf aber wegen der unklaren Verkehrslage den Radfahrer nicht überholen. Denn er kann nicht sicher wissen, wie sich der Radfahrer verhalten wird. Selbst ohne Handzeichen des Radfahrers würde bei einem Unfall der Autofahrer ein erhebliches Mitverschulden tragen.

15 Antworten zu “Wer muss seine Richtung anzeigen?

  1. Die Aussage, der Autofahrer blinkt nicht, weil er geradeaus fährt, sollte ergänzt werden:
    Wenn direkt rechts neben ihm keine strasseneinmündung wäre, müsste er blinken!!!
    Ohne diesen Zusatz könnte man denken, dass er bei “ geradeaus“ nie blinken muss.
    E. Mielke

    • Redaktion Verkehrsquiz

      Da auch bei Ihrer Alternative ohne Straßeneinmündung von rechts fährt der Autofahrer geradeaus und muss daher nicht blinken.

  2. Christian Hofschröer

    Selbstverständlich ist ein frühzeitiges Handzeichen des Radfahrers zum Linksabbiegen sinnvoll und auch gesetzlich gefordert.

    Die unklare Verkehrslage kann ich aber nicht nachvollziehen. Ich hätte vermutet, dass der Autofahrer die volles Schuld bei einem Unfall trägt, da er in der Situation ja auch nicht überholten dürfte, wenn er sicher wüsste, dass der Radfahrer nach rechts oder geradeaus fahren würde. Für den Überholvorgang müsste er ja auch links blinken, was an der Kreuzung sicherlich erst recht zur Verwirrung führen würde. Den in der Rechtsprechung üblichen seitlichen Sicherheitsabstand von 1,5-2m hat er laut Bild etwa um den Faktor 3 unterschritten.

    Beim ADFC habe ich folgende Beschreibung dafür gefunden:

    Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!

    So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9).

    Zuwiderhandlungen werden – auch wenn niemand verletzt wurde – als Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verfolgt.

  3. Bitte,welcher Radfahrer gibt heute schon Handzeichen ?? Es sind nur noch ein paar der älteren Schule !!

  4. Das mit dem geradeausfahren ohne zu blinken, will mir einfach nicht in den Kopf hinein.:
    Wenn die Straße jetzt nicht geradeaus verliefe, sondern mit leichtem Winkel nach links oder rechts, dann müsste ich blinken???
    Und außerdem:
    Auf der nach links verlaufenden vorfahrtsstrasse muss ich links blinken, aber wenn ich die vorfahrtstrass auf geradem weg verlasse, muss ich nicht blinken. Glauben sie, dass der normale Verkehrsteilnehmer das versteht. Ich wünsche mir eine logische und nachvollziehbare Erklärung.

    Danke,
    Mielke

    • Ist das den so schwer? Es hat nichts mit der Vorfahrt zu tun: Fahre ich nach links, blinke ich links, fahre ich nach rechts, blinke ich rechts, fahre ich geradeaus, blinke ich nicht!

  5. Seltsam – ich ging hier von Lösungen A. und B. zusammen aus: Wer eine abknickende Vorfahrtsstraße verlässt, muss dies durch Lichtzeichen anzeigen… Wurde dies etwa geändert??

  6. Von dieser Lösung bin ich auch verwirrt. Ich habe das nämlich damals für den Führerschein (einige Jährchen her) meines Erachtens anders gelernt: Wer einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, hat immer noch Vorfahrt und muss auch nicht blinken.
    Wer die Vorfahrtsstraße verlässt, muss blinken und auch den warten, der ihr weiter folgt?

  7. muß sich der Radfahrer nicht zur Mitte hin einordnen vor der Kreuzung und dies natürlich mit Handzeichen zuvor anzeigen. Das hätte den Vorteil, daß ihn links keiner mehr überholen will.Und der für Geradeaus kann rechts vorbei ohne zu Blinken, da er ja nicht rechts abbiegt.

  8. Carsten Börner

    Ich fahre täglich mehrfach über eine solche Kreuzung. Fahrzeuge blinken in der Regel weder, wenn Sie der abknickenden Vorfahrt folgen, noch wenn Sie geradeaus fahren. Ich komme von unten (Nebenstraße) oder oben (Vorfahrtstraße) und fahre geradeaus über die Kreuzung. Wegen der unklaren Rechtslage, weil andere Verkehrsteilnehmer es auch nicht besser wissen und zudem noch ein Zebrastreifen die Vorfahrtstraße quert, regeln die Teilnehmer das Vorfahrtthema häufig per Handzeichen.
    Mich würde noch interessieren, wie die Vorfahrt geregelt ist, wenn von beiden Nebenstraßen zeitgleich je ein Fahrzeug kommt. Gilt dann für die beiden „Rechts-vor Links“ oder hat das Fahrzeug von unten Vorfahrt, da es zuerst auf die Hauptstraße einbiegt?
    Danke für eine Aufklärung!
    Carsten.

  9. Ich bin vor wenigen Wochen von der Polizei angehalten worden (abknickende Vorfahrt nach links, bin aber der Vorfahrtsstraße nicht gefolgt, sondern geradeaus gefahren, ohne – was ja auch richtig ist – zu blinken). Der Polizist sagte: „Ich belehre Sie hiermit, dass Sie, auch wenn Sie geradeaus fahren, blinken müssen, weil Sie die Vorfahrtsstraße verlassen!“.
    Hatte ich noch nie gehört (und offensichtlich Recht). Aber es scheint da bei der Polizei auch noch regeltechnischen Nachholbedarf zugeben.
    So passiert in Weimar.
    Anmerkung: es gab keine Einmündung von rechts, sondern es gab nur die Alternative „Folgen der abknickenden Vorfahrt nach links“ und „Geradeausfahren und die Vorfahrtstrße verlassen“

  10. Na guten Tag,

    Sind denn einige hier aufn Kopp gefallen?

    Wohin soll man denn blinken wenn man geradeaus fährt? Soll man Warnblinklicht an machen oder was?
    Verstehe die Logik nicht, ist ja wohl klar dass man blinkt wenn man der Strasse folgt oder die andere Richtung abbiegt.

    Radfahrer haben doch nie Schuld, was können die dafür dass sie sich auf die Strasse drängen und dann keine Regeln kennen müssen.

    Logik gibts doch eh nirgends… ’seufz

  11. Das Handzeichen eines Radfahrers kann kürzer als das Blinken eines Kraftfahrzeugs ausfallen. Anzeigen vor dem Abbiegen genügt. Denn mit nur einer Hand am Lenker lassen sich Fahrräder unsicher lenken. Durch Spurrillen oder Schlaglöcher kann das Vorderrad verreißen. Bremsen ist kaum möglich. Grundsätzlich sollten andere Verkehrsteilnehmer das Verhalten insgesamt beobachten, auf ein Verlangsamen, Einlenken oder Seitenblick achten. Denn manchmal können nachfolgende Fahrzeuge das Handzeichen nicht sehen. Vgl. BGH, VersR 1955, 57.

  12. Die Frage ist eigentlich schnell geklärt wenn man Folgendes berücksichtigt:

    Man muss bei jeder FAHRTRICHTUNGSÄNDERUNG blinken.

    Sprich: bewußt lenkt. Somit auch, wenn man der abbiegenden Vorfahrtsstraße folgt, einen Radfahrer überholt – auch wenn es sich hier nur um eine geringe Richtungsänderung handeln mag um ausreichend Abstand zu erhalten – sowie beim Verlassen einer Vorfahrtsstraße. Hier ist jedoch nicht das „Verlassen“ entscheidend sondern erneut die „Richtungsänderung“.

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